Sitzverlegung nach Berlin oder neue Geschäftsanschrift
Ob Sie Ihre GmbH nach Berlin holen oder innerhalb Berlins nur die Anschrift wechseln: Der Aufwand ist sehr unterschiedlich. Ein Überblick.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.
Fall 1: Nur die Anschrift ändert sich
Der Sitz bleibt Berlin, Sie ziehen nur an eine neue Adresse. Der Gesellschaftsvertrag muss nicht geändert werden. Die neue inländische Geschäftsanschrift wird zum Handelsregister angemeldet – in notariell beglaubigter Form.
Fall 2: Der Sitz zieht nach Berlin
Der Sitz steht im Gesellschaftsvertrag. Seine Verlegung ist eine Satzungsänderung: Die Gesellschafter beschließen sie notariell beurkundet mit mindestens drei Vierteln der Stimmen (§ 53 GmbHG). Angemeldet wird beim bisherigen Registergericht, das die Sache an das Amtsgericht Charlottenburg abgibt (§ 13h HGB).
Die Reihenfolge, die sich bewährt
Neue Anschrift sichern
Schließen Sie den Vertrag für den Firmensitz in Berlin, bevor Sie zum Notar gehen. Dann steht die Anschrift für Beschluss und Anmeldung fest.
Beschluss und Anmeldung
Notariat beurkundet bzw. beglaubigt und reicht die Anmeldung beim Registergericht ein.
Gewerbe und Finanzamt
Das Gewerbe wird am alten Ort ab- und in Berlin angemeldet. Das Finanzamt kann wechseln – Ihre Steuerberatung kennt die Details.
Alles mit Adresse aktualisieren
Impressum, Website, Rechnungsvorlagen, Briefpapier, Bank, Versicherungen, IHK und wichtige Geschäftspartner.
Alte Post umleiten
Richten Sie am alten Standort einen Nachsendeauftrag beim jeweiligen Zusteller ein, damit in der Übergangszeit nichts verloren geht.
Häufige Fragen zur Sitzverlegung
Muss ich für eine neue Anschrift in Berlin die Satzung ändern?
Nein, solange der Sitz Berlin bleibt. Dann wird nur die neue Geschäftsanschrift zum Handelsregister angemeldet.
Ab wann kann ich die neue Anschrift nutzen?
Ab Vertragsbeginn mit uns können Sie die Anschrift für Post, Rechnungen und Website verwenden. Im Handelsregister erscheint sie, sobald das Registergericht die Änderung eingetragen hat.
Ändert sich durch die Sitzverlegung mein Finanzamt?
Das ist möglich, hängt aber unter anderem davon ab, wo die Geschäftsleitung tatsächlich sitzt. Das klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Gilt das auch für eine eGbR?
Auch die eingetragene GbR meldet Sitz und Anschrift zum Gesellschaftsregister an. Die Einzelheiten richten sich nach dem Gesellschaftsvertrag – lassen Sie sich im Zweifel beraten.
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