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Adresse fürs Impressum – ohne Ihre Privat­adresse

Wer eine geschäftliche Website, einen Online-Shop oder ein Social-Media-Profil betreibt, muss im Impressum eine Anschrift angeben. Sie muss nicht Ihre Wohnung sein.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.

Was das Gesetz verlangt

Nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) gehört eine Anschrift, unter der Sie niedergelassen bzw. erreichbar sind, ins Impressum. Gemeint ist eine echte Straßenanschrift, an der Post und förmliche Zustellungen tatsächlich ankommen.

  • Ein Postfach reicht nicht – dort ist keine förmliche Zustellung möglich.
  • Die Anschrift muss dauerhaft funktionieren: Post wird angenommen, Sie werden informiert und können reagieren.
  • Fehlende oder falsche Angaben können abgemahnt werden.

Viele Selbstständige nennen deshalb ihre Wohnadresse – und machen sie damit für alle sichtbar. Eine Geschäftsadresse mit Postservice ist die Alternative.

So nutzen Sie unsere Anschrift im Impressum

Die Nutzung im Impressum ist ab dem Paket Firmensitz enthalten. Damit die Anschrift die Anforderungen erfüllt, regeln wir im Vertrag:

  • eine Empfangsvollmacht auch für Einschreiben, förmliche Zustellungen und Behördenpost,
  • Ihren Namen bzw. Ihre Firma am Empfangsbriefkasten, damit Sendungen eindeutig zugeordnet werden,
  • eine Benachrichtigung am selben Tag im Kundenportal und per E-Mail bei wichtiger Post,
  • Abholung oder monatliche Weiterleitung – im Paket Firmensitz Digital zusätzlich den Scan aller Briefe.

Im Impressum geben Sie dann Ihren Namen bzw. Ihre Firma und unsere Berliner Anschrift an. Das Paket Geschäftsadresse für 49 € ist für Rechnungen und Briefpapier gedacht und enthält die Nutzung im Impressum bewusst nicht.

Für Einzelunternehmer: Ob eine gemietete Geschäftsadresse im Einzelfall als ladungsfähige Anschrift genügt, ist rechtlich nicht in jeder Konstellation abschließend geklärt. Im Zweifel lassen Sie sich kurz anwaltlich beraten.

Für wen das passt

Selbstständige und Freiberufler, Online-Händler, Coaches und Berater, Agenturen, Creator mit geschäftlichem Social-Media-Auftritt – und alle, die ihre Wohnadresse nicht öffentlich im Netz sehen möchten.

Impressum-Adresse anfragen

Paket Firmensitz: 99 € netto im Monat, inklusive Impressum, Gewerbe, Behördenpost und Weiterleitung.

Firmensitz anfragen

Häufige Fragen

Reicht ein Postfach im Impressum?

Nein. Ein Postfach ist keine ladungsfähige Anschrift, weil dort keine förmliche Zustellung möglich ist.

Darf ich das Paket Geschäftsadresse fürs Impressum nutzen?

Nein. Die Nutzung im Impressum ist ab dem Paket Firmensitz vorgesehen, weil erst dort Empfangsvollmacht für Einschreiben und Behördenpost, Firmenname am Briefkasten und die nötige Benachrichtigung vereinbart sind.

Brauche ich einen c/o-Zusatz?

Ab dem Paket Firmensitz steht Ihr Name bzw. Ihre Firma am Empfangsbriefkasten, sodass Sendungen eindeutig zugeordnet werden. Die genaue Schreibweise für Ihr Impressum stimmen wir bei Vertragsbeginn mit Ihnen ab.

Was passiert mit Abmahnungen oder Gerichtspost?

Wir nehmen sie an und informieren Sie noch am Tag des Eingangs. Fristen beginnen mit der Zustellung – deshalb ist die schnelle Benachrichtigung wichtig.

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Ihre Privatadresse bleibt privat.

Fragen Sie Ihre Berliner Anschrift fürs Impressum unverbindlich an.