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Firmensitz in Berlin und Handels­register­anschrift

Vier Begriffe, die oft verwechselt werden – und was eine Geschäftsadresse in Berlin für Ihr Unternehmen rechtlich leisten kann.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.

BegriffBedeutungRechtsgrundlageRolle der Geschäftsadresse
SatzungssitzOrt im Inland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt. Er legt unter anderem das zuständige Registergericht fest.§ 4a GmbHGWird von den Gesellschaftern beschlossen, nicht durch den Adressvertrag.
Inländische GeschäftsanschriftAnschrift, die zum Handels- oder Gesellschaftsregister angemeldet wird und unter der Zustellungen möglich sein müssen.§ 8 Abs. 4 GmbHG, §§ 29, 106 HGB, § 707 BGBKommt in Betracht, wenn die tatsächliche Zustellbarkeit gesichert ist. Prüfung im Einzelfall.
BetriebsstätteFeste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmens dient.§ 12 AOEine reine Post- und Geschäftsanschrift begründet in der Regel keine Betriebsstätte.
Ort der GeschäftsleitungMittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung – dort, wo die maßgeblichen Entscheidungen getroffen werden.§ 10 AORichtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen. Die Anschrift verlegt ihn nicht.

Welche Anschrift Ihr Register braucht

GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

Bei der Anmeldung zum Handelsregister ist eine inländische Geschäftsanschrift anzugeben, die eingetragen und öffentlich einsehbar wird. Sie muss nicht am Satzungssitz liegen. Ist eine Zustellung dort nicht möglich, kann eine öffentliche Zustellung drohen – Fristen laufen dann ohne Ihr Wissen.

Eingetragene Kaufleute, OHG und KG

Auch hier wird eine inländische Geschäftsanschrift zum Handelsregister angemeldet. Änderungen sind in notariell beglaubigter Form anzumelden.

eGbR

Die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts meldet ihre Anschrift zum Gesellschaftsregister an.

Mehr dazu: GmbH gründen in Berlin · Sitzverlegung nach Berlin

Einzelunternehmen und Freiberufler ohne Registereintrag

Es gibt keine Registeranschrift. Relevant sind die Anschrift für Rechnungen, das Impressum und die Kommunikation mit Finanzamt und Behörden. Siehe auch: Adresse fürs Impressum.

Unsere Prüfung ab dem Paket Firmensitz

Bevor wir einer Nutzung als Handelsregisteranschrift zustimmen, klären wir gemeinsam mit Ihnen:

  1. Nutzungszweck

    Für welche Gesellschaft und welches Register soll die Anschrift angemeldet werden?

  2. Identifizierung

    Wer sind Vertragspartner und wirtschaftlich Berechtigte? Diese Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben.

  3. Zustellbarkeit

    Ist Ihr Unternehmen am Empfangsort eindeutig bezeichnet und sind Zustellungen tatsächlich möglich?

  4. Vertrag

    Ist die Nutzung als Registeranschrift ausdrücklich im Vertrag vereinbart, einschließlich der Pflichten bei Vertragsende?

Wichtig: Über Eintragungen entscheidet das Registergericht, über Gewerbeanmeldungen das zuständige Amt. Wir geben keine Garantie für Eintragung, Anmeldung oder behördliche Anerkennung. Bei gesellschafts- oder steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Notariat, Rechtsanwalt oder Steuerberatung.

Wenn der Vertrag endet

Endet der Vertrag, darf die Anschrift nicht mehr verwendet werden. Eine eingetragene Geschäftsanschrift müssen Sie rechtzeitig ändern lassen. Für eine Übergangszeit regeln wir im Vertrag, wie mit danach eingehender Post verfahren wird. Nach Vertragsende nehmen wir keine Post mehr für Sie an. Bitte richten Sie rechtzeitig einen Nachsendeauftrag beim jeweiligen Zusteller ein, etwa bei der Deutschen Post/DHL oder PIN.

Prüfung anfragen

Geben Sie im Anfrageformular „Handelsregisteranschrift“ als Verwendungszweck an. Wir melden uns mit den nächsten Schritten.

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