Firmensitz in Berlin und Handelsregisteranschrift
Vier Begriffe, die oft verwechselt werden – und was eine Geschäftsadresse in Berlin für Ihr Unternehmen rechtlich leisten kann.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.
| Begriff | Bedeutung | Rechtsgrundlage | Rolle der Geschäftsadresse |
|---|---|---|---|
| Satzungssitz | Ort im Inland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt. Er legt unter anderem das zuständige Registergericht fest. | § 4a GmbHG | Wird von den Gesellschaftern beschlossen, nicht durch den Adressvertrag. |
| Inländische Geschäftsanschrift | Anschrift, die zum Handels- oder Gesellschaftsregister angemeldet wird und unter der Zustellungen möglich sein müssen. | § 8 Abs. 4 GmbHG, §§ 29, 106 HGB, § 707 BGB | Kommt in Betracht, wenn die tatsächliche Zustellbarkeit gesichert ist. Prüfung im Einzelfall. |
| Betriebsstätte | Feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmens dient. | § 12 AO | Eine reine Post- und Geschäftsanschrift begründet in der Regel keine Betriebsstätte. |
| Ort der Geschäftsleitung | Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung – dort, wo die maßgeblichen Entscheidungen getroffen werden. | § 10 AO | Richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen. Die Anschrift verlegt ihn nicht. |
Welche Anschrift Ihr Register braucht
GmbH und UG (haftungsbeschränkt)
Bei der Anmeldung zum Handelsregister ist eine inländische Geschäftsanschrift anzugeben, die eingetragen und öffentlich einsehbar wird. Sie muss nicht am Satzungssitz liegen. Ist eine Zustellung dort nicht möglich, kann eine öffentliche Zustellung drohen – Fristen laufen dann ohne Ihr Wissen.
Eingetragene Kaufleute, OHG und KG
Auch hier wird eine inländische Geschäftsanschrift zum Handelsregister angemeldet. Änderungen sind in notariell beglaubigter Form anzumelden.
eGbR
Die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts meldet ihre Anschrift zum Gesellschaftsregister an.
Mehr dazu: GmbH gründen in Berlin · Sitzverlegung nach Berlin
Einzelunternehmen und Freiberufler ohne Registereintrag
Es gibt keine Registeranschrift. Relevant sind die Anschrift für Rechnungen, das Impressum und die Kommunikation mit Finanzamt und Behörden. Siehe auch: Adresse fürs Impressum.
Unsere Prüfung ab dem Paket Firmensitz
Bevor wir einer Nutzung als Handelsregisteranschrift zustimmen, klären wir gemeinsam mit Ihnen:
Nutzungszweck
Für welche Gesellschaft und welches Register soll die Anschrift angemeldet werden?
Identifizierung
Wer sind Vertragspartner und wirtschaftlich Berechtigte? Diese Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Zustellbarkeit
Ist Ihr Unternehmen am Empfangsort eindeutig bezeichnet und sind Zustellungen tatsächlich möglich?
Vertrag
Ist die Nutzung als Registeranschrift ausdrücklich im Vertrag vereinbart, einschließlich der Pflichten bei Vertragsende?
Wichtig: Über Eintragungen entscheidet das Registergericht, über Gewerbeanmeldungen das zuständige Amt. Wir geben keine Garantie für Eintragung, Anmeldung oder behördliche Anerkennung. Bei gesellschafts- oder steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Notariat, Rechtsanwalt oder Steuerberatung.
Wenn der Vertrag endet
Endet der Vertrag, darf die Anschrift nicht mehr verwendet werden. Eine eingetragene Geschäftsanschrift müssen Sie rechtzeitig ändern lassen. Für eine Übergangszeit regeln wir im Vertrag, wie mit danach eingehender Post verfahren wird. Nach Vertragsende nehmen wir keine Post mehr für Sie an. Bitte richten Sie rechtzeitig einen Nachsendeauftrag beim jeweiligen Zusteller ein, etwa bei der Deutschen Post/DHL oder PIN.
Prüfung anfragen
Geben Sie im Anfrageformular „Handelsregisteranschrift“ als Verwendungszweck an. Wir melden uns mit den nächsten Schritten.
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